Erstgespräch
Der wichtigste Faktor für den Erfolg einer Beratung oder Therapie ist,
dass es zwischen Behandler*in und Klient*in passt.
Dafür ist ein Beschnuppern in einem Erstgespräch wichtig. Ich arbeite wertschätzend, allparteilich und neutral gegenüber Klienten und ihrem Anliegen. Gemeinsam schauen wir: was beschäftigt Sie und was wünschen Sie sich an Veränderung? Wir nehmen uns die Zeit auch Fragen, was meine Arbeit angeht zu erörtern. Natürlich bleibt alles was wir besprechen in meiner Praxis - es gilt die therapeutische Verschwiegenheitspflicht.
Ärztliche Abklärung
Es bedarf bei manchen psychischen Symptomen (z.B. bei psychotischem, depressivem oder traumatischem Erleben) oder bei Kindern, bzw. Jugendlichen mit entwicklungsspezifischen Auffälligkeiten eine Abklärung von Fachärzt*innen. Es muss untersucht werden, ob ein Problem eine körperliche Ursache/Wechselwirkung hat.
Zu notwendigen Untersuchungen und einer etwaigen erweiterten Diagnostik werde ich sie beraten und bei Bedarf unkompliziert an entsprechende Stellen weiterleiten. Bereits erstellte Befunde sind beim Erstgespräch bitte mitzubringen.
Bei Bedarf nehme ich Kontakt zu bereits behandelnden Helfern (Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker, Pädagogen etc.) nach Ihrer Einwilligung auf.
Abrechnung mit Versicherungen / Selbstzahler
Wichtig: Heilpraktiker haben nicht die Möglichkeit, selbst mit dem Leistungsträger abzurechnen. Der Klient / Patient bezahlt deshalb das Honorar direkt an den Heilpraktiker.
Gesetzliche KV
Erst mit der Diagnostik eines Störungsbild nach WHO-Kategorisierung (ICD10, bzw.11) wird von einer gesetzlichen Krankenkasse eine therapeutische Behandlung genehmigt.
Grundsätzlich: Behandlungen von Heilpraktikern werden von der GKV i.d.R. nicht übernommen.
Nicht im Leistungskatalog einer GKV:
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Familien- und Paartherapie, bzw. Beratungen
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Systemische Kinder-u. Jugendtherapien (Stand Okt. 2023)
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Beratungen und Coaching (unterhalb der Krankheitsschwelle).
Private KV
Sie können bei einer privaten Zusatzversicherung bzw. einer Vollversicherung je nach Vertrag ihre Kosten (nach Heilpraktiker Gebührenverordnung) von der Versicherung eventuell ganz oder zumindest teilweise wieder erlangen.
Dies sollte schon vor Behandlungsbeginn geklärt sein, damit es keine Überraschungen für Sie gibt. Voraussetzung für Übernahme von Honoraren: psychopathologisches Störungsbild nach ICD-10/11.
Selbstzahler
sind Klienten, die eine Behandlung ohne Versicherung abwickeln möchten oder müssen. Dies hat folgende Vorteile:
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kurze Wartezeit, aktuell: 2-3 Wochen
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bei Notfällen keine Wartezeit
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Behandlung bleibt anonym gegenüber Dritten (Krankenkasse, Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden)
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beruflich bedingte Coachings sind Werbungskosten
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Heilpraktikerrechnungen können u.U. von der Steuer (außergewöhnliche Belastungen) abgesetzt werden.
Ausnahmen: Gesetzliche Krankenkassen - Abrechnungen mit Heilpraktikerin und mögliche Ausnahmen bei Dringlichkeit
In Regionen mit besonders ausgeprägtem Mangel an approbierten psychologischen PsychotherapeutInnen (mit Kassensitz) und daraus resultierenden unzumutbar langen Wartezeiten (bekannt sind bis zu 12 Monate) sind die gesetzlichen Krankenkassen in der Praxis dazu übergegangen in einzelnen Ausnahmefällen auch die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie per Kostenerstattung zu übernehmen. Vorrausetzungen sind i.d.R. Dokumentation über fehlenden Therapieplatz, bzw. der langen Wartezeiten.
Hierzu empfehle ich den gesetzlich versicherten Hilfesuchenden, die in Regionen mit derart langen Wartezeiten bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten einen Therapieplatz suchen, dringend, sich vorab bei ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen für eine Kostenerstattung bei einer Heilpraktiker-Behandlung zu erkundigen. Weitere Informationen erhalten sie bei der kassenärztlichen Vereinigung Bayern KVB: hier.
Kosten
Erstkontakt/Erstgespräch
Telefonischer Kontakt
für Anlassklärung u. später bei Terminabsprachen oder Notfällen
bis 15 min. kostenlos
danach 1,50 € pro Minute
Erstgespräch / erster Termin:
90 min. Minuten 118 € (pauschal)
Erstgespräche werden immer direkt und in bar gegen Quittung fällig.
Therapie / Beratung
Preise im Einzelsetting werden pro Minute mit 1,76€ abgerechnet
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60 min. 105,60 €
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90 min. 158,40 €
Zuschläge
Aufschlag für Gruppensetting (nicht bei einem Erstgespräch)
30 € bei Paarsitzungen
20 € pro Kind
Aufschlag für Hausbesuche nach individueller Vereinbarung
Aufschlag für Samstagstermine:
30 € in der Praxis, ansonsten nach Vereinbarung.
Coaching / Workshops
Coaching nach Vereinbarung / Workshops nach Buchung
Die Sätze für Coaching / Workshops werden gesondert vereinbart.
Terminabsage
Termine, die bis 24h im Vorfeld abgesagt werden sind kostenfrei. Da ich mir viel Zeit für Klienten nehme, ist es kaum möglich kurzfristig jemanden von der Warteliste einzubestellen. Deshalb behalte ich mir bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage das Recht vor ein Ausfallshonorar von 50% in Rechnung zu stellen. Dies kann umgangen werden, indem ein Präsenztermin kurzfristig online stattfindet z.B. bei Erkältungskrankheiten oder falls ein Termin "verschwitzt" wurde.
Zahlungsmittel
Bar gegen Quittung (Rg wird dann nachgereicht) oder Überweisung (nach Erhalt der RG per Mail).
Rechtliches / AGB
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer bestätigten Terminvereinbarung sich mit den hier vorgegebenen Preisen und den AGBs einverstanden erklären, und damit bereits ein mündlicher Behandlungsvertrag zustande kommt, der nach dem Erstgespräch, ggf. weiteren, schriftlich bestätigt werden kann. Dieser Vertrag dient ihrer und meiner rechtlichen Sicherheit und kann jederzeit aufgelöst werden, wenn Sie keine weitere Beratung
Die AGB´s, die den Behandlungsvertrag definieren, finden Sie hier
Rezensionen
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